Verkehrssicherheit
Die vorgeschriebenen regelmäßigen technischen Überprüfungen von Kraftfahrzeugen müssen alle 2 Jahre durchgeführt werden. Durch die HU + AU soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges sichergestellt werden.
Bei uns prüft der Technische Überwachungsverein Hessen.
Abgasuntersuchung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge
Die AU ist seit dem 1. Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Grundsätzlich unterliegen alle Kraftfahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen Kennzeichen im Rahmen der HU Hauptuntersuchung der AU-Pflicht.
Eine zuverlässige und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Abgas-Messanlage ist Voraussetzung für die Abgasmessung an sämtlichen benzingetriebenen Fahrzeugen. Mit dem Diesel-Opazimeter ist auch die Messung von Dieselaggregaten problemlos möglich.
Im Rahmen einer Abgasüberprüfung werden alle Messdaten der Abgasauswertung gesetzeskonform ausgewertet, auf ein großes Display übertragen und dokumentiert.